Kriminalitätsvorbeugung - eine auch kommunale Aufgabe.

Kube, Edwin
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1993

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DE

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Stuttgart

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0003-9209

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ZLB: Zs 1505-32,2
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892

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Abstract

Verbrechensbekämpfung ist scheinbar eine vorrangig polizeiliche Aufgabe. Diese Fehleinschätzung wird dadurch gestützt, daß im herkömmlichen Verständnis Kriminalitätsverhütung durch eine wirksame Strafverfolgung und durch polizeiliche Gefahrenabwehr erfolgt. Darüber hinaus hat die Polizei seit Jahren durch das kriminalpolizeiliche Vorbeugungsprogramm und durch kriminalpolizeiliche Beratungsstellen Aufklärung insbesondere gegenüber dem potentiellen Straftatenopfer geleistet. Wie bescheiden noch vor kurzem kommunale Kriminalprävention praktiziert wurde, zeigte auch eine im Jahre 1987 vom Bundeskriminalamt veranlaßte Befragung von 103 Mitgliedstädten des Deutschen Städtetages. Inzwischen hat sich - vor allem wegen der sich verschlechternden Kriminalitätslage - die Sichtweise zum Teil verändert. Einzelne Kommunalverwaltungen beteiligen sich an der Erstellung von Kriminalitätslagebildern. Darüber hinaus haben inzwischen einige Städte kriminalpräventive Räte eingesetzt. Eine Skizzierung verschiedener ausländischer Präventionsprojekte verdeutlicht jedoch, daß wir noch immer weit davon entfernt sind, die kriminalpräventiven Potentiale auszuschöpfen und die Straftatenverhütung insgesamt als ressort- und ämterübergreifende, gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu erkennen. difu

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Archiv für Kommunalwissenschaften

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Nr. 2

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S. 331-343

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