Das VgV-Verfahren mit Planungswettbewerb als Chance für die Stadt- und Baukultur. Hinter jedem Verfahren steht eine Haltung.
vhw - Bundesverb. für Wohnen und Stadtentwicklung
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vhw - Bundesverb. für Wohnen und Stadtentwicklung
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DE
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Berlin
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1867-8815
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2482055-6
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ZLB: Kws 108 ZB 6373
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Abstract
Der Gesetzgeber schreibt ab einem Schwellenwert von einer 214.000,- Euro-Netto-Honorarsumme, die in der Regel bereits bei einem dreigruppigen Kindergarten erreicht wird, ein Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung (VgV) vor. Dies mag zunächst nur als Pflichtübung erscheinen, bei entsprechend kluger Anwendung können jedoch erhebliche Mehrwerte generiert werden, die den vorgegebenen Aufwand auch rechtfertigen. Dabei kommt es insbesondere auf die Haltung an, wie die VgV-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 als Rechtsverordnung angewandt und gelebt wird. Ein wertvolles Instrument bei Planungsprozessen in den Bandbreiten vom Haus zur Stadt und von Innenentwicklung zur Landesplanung stellen in diesem Zusammenhang wettbewerbliche Verfahren mit Planungswettbewerb dar. In Verbindung mit Partizipation kann der Mehrwert aus örtlichem Wissen und innovativen Kenntnissen geschöpft werden. Die anstehenden Planungs- und Beteiligungsprozesse werden nicht im Alleingang von Architekten, Stadt- und Fachplanern gestaltet, sondern im Team, im Zusammenspiel aller Beteiligten. Für die Planung dieser Prozesse, für die es keine Patentrezepte gibt, bedarf es der inneren Bereitschaft, ausreichender zeitlicher, finanzieller und personeller Ressourcen sowie über Legislaturperioden hinaus den langen Atem der Politik.
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Forum Wohnen und Stadtentwicklung : Verbandsorgan des Vhw
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4
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187-189