Vergaberecht bei der Umsetzung städtebaulicher Projekte. Chancen und Restriktionen insbesondere in Verbindung zum Wettbewerbswesen.
vhw - Bundesverb. für Wohnen und Stadtentwicklung
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vhw - Bundesverb. für Wohnen und Stadtentwicklung
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DE
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Berlin
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1867-8815
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2482055-6
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ZLB: Kws 108 ZB 6373
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RE
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Abstract
Zunächst bleibt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Planungsaufträge für städtebauliche Leistungen an Planungsbüros im Unterschwellenbereich liegt und die Vergabeverordnung (VgV) daher nicht zum Tragen kommt. Hier gilt das jeweilige Haushaltsrecht der Kommunen, Landkreise usw. Für die Vergabe öffentlicher Planungs- und Bauleistungen gilt seit dem 18.04.2016 die Vergabeverordnung VgV; für Architekten- und Ingenieurleistungen sind zusätzlich der Abschnitt 5 „Planungswettbewerbe“ und der Abschnitt 6 „Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“ zu beachten. Daraus wird deutlich, dass die VgV vorrangig für die Lieferung von Leistungen sowie gewerbliche und erschöpfend beschreibbare Dienstleistungen geschaffen wurde, die über den Preis entschieden werden. Die Abschnitte 5 und 6 zeigen die besondere Situation der nicht eindeutig beschreibbaren, freiberuflichen Architekten- und Ingenieurleistungen.
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Forum Wohnen und Stadtentwicklung : Verbandsorgan des Vhw
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4
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179-182