Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers. Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-M 3-4. Dezember 2020. Entwurf.

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Hennef

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ZLB: Kws 256/570:4.Entw.

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Abstract

Übergeordnete Zielsetzung des Regelwerks ist, die Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts durch Siedlungsaktivitäten in mengenmäßiger und stofflicher Hinsicht so gering zu halten, wie es technisch, ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Der Wasserhaushalt im bebauten Zustand soll dem des unbebauten Referenzzustands möglichst nahekommen. Die Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: städtebaulicher und/oder entwässerungstechnischer Neuerschließung von Siedlungsflächen, städtebaulicher und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Auswahl geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des lokalen Wasserhaushalts dienen auch der Minderung der Abflussbereitschaft von Flächen bei Starkregen. Unabhängig davon sind die üblichen Nachweise zum Überflutungsschutz zu führen.

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DWA-Regelwerk; DWA-M 102-4
BWK-Regelwerk; BWK-M 3-4