Integrationsmonitoring 2.0.
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DE
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Köln
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Abstract
Mit dem Bericht wurde das KGSt-Indikatorenset aus dem Jahr 2006 weiterentwickelt. An dem ursprünglichen Ziel hat sich nichts verändert. Es soll ein systematisches Monitoring der Zugewanderten etabliert werden. Dafür werden einheitlich definierte statistische Kennzahlen, die über den Stand der Integration in die jeweilige Aufnahme- bzw. Stadtgesellschaft Auskunft geben, bereitgestellt. Für diesen Bericht wurde jeder bisherige Indikator kritisch hinterfragt. Aufgenommen wurden nur noch die Indikatoren, die einen wirklichen Erkenntnisgewinn liefern. Außerdem wurden weitere Indikatoren, z. B. in den Handlungsfeldern Bildung und Sprache, ergänzt. Darüber hinaus wurden auch die Handlungsfelder den aktuellen Entwicklungen zur integrationspolitischen Lage angepasst. Es wurde z. B. ein neues Handlungsfeld „Abbau von Diskriminierung" aufgenommen. Das neue Indikatorenset ist die Grundlage für alle Kommunen, um bessere Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit der örtlichen Situationen in der kommunalen Integrationspolitik zu schaffen. Nicht zuletzt liefert der Bericht Impulse für die Weiterentwicklung des lntegrationsmonitorings. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass es nicht als Selbstzweck betrachtet und installiert wird, sondern als Teil einer wirkungsorientierten Steuerung, die zum Ziel hat, eine wirksame Teilhabe unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft zu ermöglichen.
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KGSt-Bericht; 2021, 13