Aussagekräftige Kriterien zum Erlass sozialer Erhaltungssatzungen. Endbericht.

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Berlin

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Zur Ausweisung eines sozialen Erhaltungsgebietes müssen die zuständigen Behörden prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausweisung im Gebiet erfüllt sind. Dies erfolgt in aller Regel durch ein Gutachten auf Basis bestimmter Kriterien. Zur Art der anzuwendenden Kriterien enthält das Gesetz keinen Hinweis. Das Ziel der vorliegenden Studie ist es, sich mithilfe dieser Gutachten der Frage weiter zu nähern, wie der Nachweis negativer städtebaulicher Folgen einer aufwertungsbedingten Verdrängung zu bewerkstelligen ist. Für die Studie wurden zunächst entsprechende Gutachten zur Prüfung der Voraussetzungen für die Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete ausgewertet. Es liegen insgesamt 51 Gutachten vor, davon neun aus Hamburg und 42 Gutachten aus Berlin. Mit diesen Gutachten werden in Hamburg 9 von 13 Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung abgedeckt, in Berlin sind es 52 von 61.

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