Nationale Stadtentwicklungspolitik.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: Kws 6/15
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Abstract
Die Bedeutung und Wertschätzung der "Europäischen Stadt" sind Grundlage wie auch Ziele der deutschen Stadtentwicklungspolitik, die sich der Instrumente des Bau- und Planungsrechts, aber auch der Gestaltung von Instrumenten der Städtebauförderung wie "Stadtumbau", "Städtebaulicher Denkmalschutz" oder "Soziale Stadt" bedient. Diese sind Grundlage eines Zusammenwirkens von Bund, Ländern und Gemeinden. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Entwicklung und Umsetzung integrierter Stadtentwicklungskonzepte und die Unterstützung 'benachteiligter' Stadtteile gelegt (Leipzig Charta). Die Entwicklungspotenziale der Städte müssen an veränderte Rahmenbedingungen der demografischen Entwicklung und der technologischen Innovationen (Digitalisierung, Automatisierung, Produktion 4.0 …) angepasst werden und den verschärften Anforderungen aus Energiewende, Klima- und Umweltschutz genügen. Dies erfolgt idealerweise in einem vertrauensvollen und kontinuierlichen Zusammenwirken der verschiedenen föderalen Ebenen sowie mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
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63-72