Kosten eines Arbeitsplatzes. Stand 1995.
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DE
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Köln
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ZLB: Zs 2141-1996,2-4
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S
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Abstract
Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Gemeinkosten. Sie werden benötigt zur fortlaufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, für die Personalkostenermittlung im Zuge der Haushalts- und Finanzplanung, zum Feststellen der finanziellen Auswirkungen von Stellenplanänderungen, für die Ermittlung von Produktkosten und für verwaltungsinterne Leistungsverrechnungen. Die Kosten eines Arbeitsplatzes können durch Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt werden. Die in dem Bericht veröffentlichten Werte mit dem Stand 1995 berücksichtigen für Beamte, Angestellte und Arbeiter eine Tariferhöhung von 3,2%. difu
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37 S.
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KGSt-Bericht; 2/1996