WEG-Reform 2020. Das Wohnungseigentumsrecht nach dem WEMoG.

O. Schmidt
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2020

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O. Schmidt

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Köln

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ZLB: R 209/503

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RE

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Abstract

Mit dem am 23.3.2020 vom Kabinett beschlossenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wird das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 in wesentlichen Teilen modernisiert. Die Veränderungen sind fundamental. Oliver Elzer, anerkannter WEG-Experte, formuliert auf seiner Internetseite dazu: Das WEMoG ist ein Systemsprenger. Tritt es in Kraft, sind alle Informationen auf dieser Seite – und 90 % der aktuellen WEG-Bücher – Makulatur. Tatsächlich zeichnet sich ab, dass im Wohnungseigentumsrecht kaum ein Stein auf dem anderen bleiben wird. Für alle Beteiligten, sei es bei den Gerichten, in Anwaltschaft und Notariat oder auch für Eigentümer und Verwalter, bedeutet die Novelle ein komplettes Umdenken in kürzester Zeit: Die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft wandelt sich von Grund auf, Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind in weitaus größerem Maße zulässig als in der Vergangenheit, das gerichtliche Verfahren verändert sich grundlegend; und damit sind nur die wichtigsten Umbrüche genannt. Alte Streitfragen werden durch die Reform obsolet, viele neue werden entstehen. Die Autoren sind Insider und haben das Reformgesetz im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit betreut. Sie erläutern in diesem Werk das reformierte Recht umfassend.

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XXVIII, 544

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