„Vollständig Barrierefreie“ Bushaltestellen – Teil 3. Radverkehr im Haltestellenbereich.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0340-4536

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241262-7

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ZLB: Kws 335 ZB 6808

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Abstract

Teil 3 der Beitragsreihe beschäftigt sich mit der Bearbeitung des Konflikts zwischen Radfahrenden und Fußgänger*innen. Folgende Themen werden behandelt: Fahrbahnführung des Radverkehrs - Radverkehr im Seitenraum, mit Radweg hinter der Aufstellfläche. Wird der Radverkehr konsequent auf der Fahrbahn geführt, ist das eine optimale Trennung für Fußgänger*innen und insbesondere für behinderte Menschen (ähnlich wie bei einer Haltestelle am Fahrbahnrand). Festgestellt wird: der Zebrastreifen über den Radweg ist elementarer Aspekt der Barrierefreiheit.

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Verkehr und Technik : V + T ; Organ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

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1

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29-33

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