Vor- und Nachteile des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Berlin – eine Betrachtung aus polizei- und ordnungsrechtlicher Perspektive.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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6646-1
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ZLB: Kws 750 ZB 6805
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RE
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Abstract
Die Debatte um Rassismus, Diskriminierung und Polizeigewalt wurde durch den Fall George Floyd auch in Deutschland erneut angefacht. Nicht nur deswegen steht das vom Abgeordnetenhaus Berlin am 4. Juni 2020 verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz im Fokus. Das Gesetz soll stärker vor Diskriminierung durch Amtsträger schützen. Betroffene Bürger haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen das Land Berlin. Damit gewährt Berlin als erstes Bundesland einen ausdrücklichen und verschuldensunabhängigen Anspruch gegen Diskriminierungen durch öffentliche Stellen. Die Kritik aus den vom Gesetz besonders betroffenen Polizei- und Ordnungsbehörden ist groß. Der Beitrag soll den Mehrwert des Gesetzes im Vergleich zu bestehenden Antidiskriminierungsgesetzen hervorheben und die Folgen für die Verwaltung herausarbeiten.
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Verwaltungsrundschau : VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft
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12
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402-405