Der Berliner "Mietendeckel": Wirkung, Struktur und Kompetenz.
Heymanns
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Heymanns
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DE
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Köln
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0012-1363
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5471-9
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ZLB: R 620 ZB 7120
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RE
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Abstract
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG) tritt zum 23.11.2020 vollständig in Kraft. Nach wie vor wird insbesondere um die formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gestritten. Daneben treten nunmehr einige Anwendungsfragen in den Fokus. Tatsächlich lassen sich beide Problemkreise erhellen, wenn das Gesetz richtig als gesetzliches Verbot gem. § 134 BGB verstanden wird (I.). Dabei ist hilfreich zu gewärtigen, dass sich das Berliner Gesetz vom Mietvertragsrecht des BGB strukturell wesentlich unterscheidet (II.). Im Lichte von Auswirkungen und Struktur des Gesetzes lassen sich schließlich die Streitfragen zur Gesetzgebungskompetenz und deren Grenzen leicht durcharbeiten (III.).
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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
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22
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1455-1462