Bundes-Immissionsschutzgesetz. Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm. 13., vollst. überarb. Aufl. 2020.

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München

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ZLB: R 687/338r

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Abstract

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein zentraler Bestandteil des Umweltrechts. Daneben enthält es das Recht der gefährlichen Anlagen und damit auch ein Kernstück des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Der Kommentar erläutert das BImSchG aus dieser doppelten Perspektive. Er ist stark auf die Bedürfnisse des Praktikers zugeschnitten und bietet pragmatische, eng an der Rechtsprechung orientierte Lösungen. Vorteile auf einen Blick: Der Autor gehört zu den führenden Experten. Die Neuauflage ist auf dem Gesetzesstand April 2020. Sie berücksichtigt zahlreiche aktuelle Neuerungen seit der Vorauflage: Änderung des § 47 BImSchG (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen) durch Gesetz v. 8.4.2019. Neue 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) v. 13.6.2019, die für viele Anlagenbetreiber z.B. neue Anzeige-, Aufzeichnungs-; Nachweis- und Aufbewahrungspflichten mit sich bringt.Änderung der 1. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) v. 13.6.2019. Aktuelle Rechtsprechung zu Luftreinhaltung und Dieselfahrverboten. Weitere aktuelle immissionsschutzrechtliche Rechtsprechung, z.B. zu Windenergieanlagen.

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XXIII, 1109

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