Gesundheitsschutz im Umweltrecht. Umwelt- und Naturschutzrecht als Beitrag zur Pandemie-Prävention und zur Minderung von Pandemiefolgen: eine Problemskizze.
Nomos
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Date
2020
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Publisher
Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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1139314-2
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ZLB: R 687 ZB 7025
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RE
Authors
Abstract
Von Anfang an gehört der Gesundheitsschutz zu den Zielen und Aufgaben des Umweltrechts. Um Pandemierisiken künftig möglichst klein zu halten und Pandemie folgen wirksam zu begrenzen, kommt es nicht nur auf ein leistungsfähiges Infektionsschutzrecht und Gesundheitssystem an, sondern insbesondere auch auf den Gesundheitsschutz, der durch das Umweltrecht bewirkt wird. Sein Potenzial für die Pandemie-Prävention und die Minderung von Pandemie folgen kann das Umweltrecht aber nur dann entfalten, wenn dem Kenntnisstand der Umweltmedizin bei der Festlegung von Umweltqualitäts-Grenzwerten Rechnung getragen und insgesamt eine risikoadäquate Umweltpolitik verfolgt wird. Insbesondere bei der Luftreinhaltung und beim Agrarumweltschutz, aber auch beim Natur- und Artenschutz gibt es wichtige Ansatzpunkte des Handelns, die genutzt werden sollten.
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Keywords
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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
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9
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464-470