Bürger und Öffentliche Verwaltung.

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Speyer

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0179-2318

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ZLB: Kws 770/91

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Abstract

Im demokratischen und sozialen Rechtsstaat ist die öffentliche Verwaltung nicht primär vom Staat, sondern vom Bürger her zu denken. Das Verhältnis von Bürger und öffentlicher Verwaltung lässt sich durch bestimmte soziale Rollen des Bürgers gegenüber der öffentlichen Verwaltung beschreiben, an die unterschiedliche Verwaltungstypen anknüpfen. Das Verhältnis von Bürger und Verwaltung wird durch die Grundrechte, Verfahrens-, Beteiligungs- und Informationsrechte geprägt. Der im Obrigkeitsstaat wurzelnde Grundsatz der Amtsverschwiegenheit der öffentlichen Verwaltung wurde auf Druck der EU durch den Grundsatz der Verwaltungstransparenz abgelöst. Das Verhältnis von Bürger und öffentlicher Verwaltung betrifft nicht nur die Beziehungen des Einzelnen zur öffentlichen Verwaltung, sondern auch die Beziehungen der als Handlungssystem verstandenen Gesamtheit aller Bürger zur öffentlichen Verwaltung. Letztere werden herkömmlicherweise durch das Begriffspaar "Staat und Gesellschaft" beschrieben. Zur Kennzeichnung der vielfältigen Verflechtungen von Staat und Gesellschaft wird vielfach die Unterscheidung von Staat, Markt und Dritter Sektor herangezogen. Letzterer besteht aus Non-Profit-Organisationen. Voraussetzung für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung ist das Bestehen eines gewissen Grundvertrauens der Bürger in die öffentliche Verwaltung. Empirische Befragungen zeigen, dass die Mehrheit der Bürger in Deutschland traditionell ein Grundvertrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung besitzt.

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Speyerer Arbeitsheft; 242