Die Dauer der naturschutzrechtlichen Unterhaltungsmaßnahmen bei Bebauungsplänen.
Nomos
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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1139314-2
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ZLB: R 687 ZB 7025
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RE
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Abstract
Bei Bebauungsplänen sind wesentliche Fragen der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung geklärt. So ist der Ausgleich für dauerhafte Eingriffe unstreitig dauerhaft rechtlich zu sichern. Offen ist aber, ob Ausgleichsmaßnahmen stets „auf ewig" durch aktives Tun, sog. „Unterhaltungsmaßnahmen ", in ihrem status quo erhalten werden müssen oder gleichsam dem Lauf der Natur überlassen werden dürfen. Die Antwort hängt vom konkreten Eingriff ab.
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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
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7-8
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410-412