Empfehlung des Deutschen Städtetages zur kommunalen Denkmalpflege. Vom Präsidium des Deutschen Städtetages in seiner 299. Sitzung am 15./16. Juni 1994 in Berlin verabschiedet.

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Datum

1994

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DE

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Köln

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ZLB: 95/507-4

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Zusammenfassung

Die Denkmalpflege in den Städten ist der Geschichtlichkeit der Stadt verpflichtet. Ihr Ziel ist es, die historische Bausubstanz und die gewachsene Grundstruktur der Stadt zu erhalten und die lokalen geschichtlichen Dimensionen bei der zukünfigen Stadtentwicklung zu veranschaulichen. In der Erforschung, dem Schutz und der Pflege der baulichen Dokumente der Vergangenheit, die einer Stadt ihr unverwechselbares Gesicht geben, liegt die Hauptaufgabe der städtischen Denkmalpflege. Eine in die Zukunft gerichtete Stadtentwicklungspolitik ist der vorgegebenen Geschichtslandschaft verpflichtet. Zum Aufgabengebiet der Denkmalpflege in den Städten gehören neben dem klassischen Einzelbaudenkmal: Ensembles, Bereiche, Gesamtanlagen und Denkmalzonen. Weil sich städtische Denkmalpflege in 16 unterschiedlichen Denkmalschutzgesetzen und Kommunalverfassungen der Länder vollzieht, bemüht sich die Empfehlung des Deutschen Städtetages um möglichst allgemein gültige Formulierungen. difu

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12 S.

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