Grundkriterien und Maßstäbe der Angemessenheit im öffentlich-rechtlichen/städtebaulichen Vertrag.

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DE

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Speyer

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0179-2326

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ZLB: R 625/125

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RE

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Abstract

Sehen wir uns die Regelung über Verträge im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Baugesetzbuch an, so begegnet uns die Angemessenheit stets im Kontext „der gesamten Umstände" an denen diese zu messen und zu bestimmen ist'. Auch das BGB arbeitet mit Inhaltskontrollen und erklärenden Beigaben. Diese allgemeinen Grundsätze lassen einen in der Praxis der Vertragsverhandlungen oder Prüfung deren Ergebnisse allein. Sie enthalten keine konkreten Gerechtigkeits- und damit Rechtmäßigkeitsmaßstäbe. Auch die Rechtsprechung kommt über nur allgemeine Aussagen zur konkreten Bewertung des Einzelfalles kaum hinaus. Der Beitrag versucht deshalb, ein Prüfungssystem zu entwickeln, das eine Annäherung an die genannten Maßstäbe ermöglicht, um so ein im Sinne der Rechtssicherheit tragfähiges oder zumindest tragfähigeres Fundament zu bieten.

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139-153

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Speyerer Forschungsberichte; 296