Kleingärten in Berlin. Kleingartenentwicklungsplan Berlin 2030.

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Kleingärten sind ein Markenzeichen und ein Alleinstellungsmerkmal Berlins, denn keine europäische Millionenstadt kann auf eine so große Vielfalt an nutzbaren Gärten verweisen. Der Kleingartenentwicklungsplan wird unter den Aspekten der nachhaltigen Stadtentwicklung, der Demografie und der Qualität der Anlagen grundlegend erstellt und überarbeitet. Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kleingartenanlagen bedarfsgerecht zu sichern und zu entwickeln. Mit dem Kleingartenentwicklungsplan 2030 wird die städtebauliche und stadtökologische Bedeutung der Berliner Kleingartenanlagen herausgearbeitet und bewertet. Für die Berliner Bezirke ist der zukünftige Bedarf an Kleingärten anhand des Bevölkerungswachstums, der Bewerber- und Pächterdaten und der zu erwartenden baulichen Inanspruchnahme aufgrund der planungsrechtlichen Situation der Kleingartenanlagen zu ermitteln.

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