Bayerisches E-Government-Gesetz (BayEGovG). Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden. Sonderdruck.

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2020

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München

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RE
EDOC

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Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) hat der Bundesgesetzgeber einen wichtigen Schritt zur Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die elektronische Verwaltung in Deutschland vollzogen. Der Regelungsschwerpunkt des EGovG Bund liegt allerdings auf Bundesebene. Für Behörden der Länder und Kommunen werden lediglich eng begrenzte Basispflichten normiert. Zudem ist das Gesetz nur bei Vollzug von Bundesrecht anwendbar. Mangels Bundeskompetenz fehlen Regelungen zur IT-Sicherheit in der Landes- und Kommunalverwaltung und zur Zusam-menarbeit von Ländern und Kommunen. Der Ausbau und dauerhaft erfolgreiche Einsatz der digitalen Verwaltung in Bayern erfordert einen Rechtsrahmen, der mit Bundes-, Unions- und Völkerrecht kompatibel ist. Dieser wurde mit dem BayEGovG geschaffen, das zum 30.12.2015 in Kraft getreten ist. Zum 01.12.2017 wurden die Regelungen des BayEGovG mit der Einrichtung eines eigenen Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik in einem zentralen Punkt erweitert. Im Mai 2018 sind außerdem parallel zum Inkrafttreten der europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung notwendige Anpassungen im BayEGovG erfolgt. Die Broschüre will Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verantwortlichen auf kommunaler und staatlicher Ebene einen Überblick über die wesentlichen Grundlagen, Regelungen und Rechtsfolgen des Bayerischen E-Government-Gesetzes verschaffen.

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