Rechtliche Rahmenbedingungen der Kooperation zwischen Deutschland und Russland im Bereich der Rettungsdienste.
wvb Wissenschaftl. Verl.
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2020
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wvb Wissenschaftl. Verl.
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DE
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Berlin
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ZLB: R Pfam 4592
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DI
Authors
Abstract
Öffentlicher Rettungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Daseins- und Notfallvorsorge sowie Gefahrenabwehrpflicht und Gesundheitsfürsorge, bei dem es täglich um nicht weniger als menschliches Leben geht. Der Staat steht vor der Herausforderung, nicht nur ununterbrochen bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten, sondern diese auch stets zu optimieren, um den wachsenden Anforderungen der modernen Welt gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang ist ein Blick über den Tellerrand und über die Staatsgrenzen unentbehrlich, denn dabei kann man nicht nur von den Erfahrungen anderer Staaten profitieren, sondern gemeinsam neue Strukturen bilden und Lösungen herausarbeiten, welche die Entwicklung des Rettungsdienstes vorantreiben und zur Verbesserung von Überlebens- und Heilungschancen der Notfallpatienten beitragen werden. Eine grenzüberschreitende Kooperation erscheint insbesondere im Hinblick auf Globalisierung und technischen Fortschritt als sinnvoll und erstrebenswert. Mit dem Zusammenwachsen der EU hat die Bedeutung des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes in den europäischen Ländern immer mehr zugenommen, was sich in verschiedenen bilateralen Abkommen äußert. Denkbar und wünschenswert ist jedoch eine solche Kooperation auch mit denjenigen Staaten, die zwar keine Anrainerstaaten sind, aber eine geographische Nähe zur Bundesrepublik Deutschland aufweisen. Die Zusammenarbeit gerade im Bereich des Rettungsdienstes erfordert allerdings ein hohes Maß an Regelungen und Abstimmungen, was insbesondere den Unterschieden der nationalen Rettungsdienstsysteme geschuldet ist. Es werden Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation untersucht sowie die organisatorischen, juristischen und politischen Gegebenheiten des deutschen und des russischen Rettungsdienstes analysiert.
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XCVII, 260
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Schriften zur Rechtswissenschaft; 235