Die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II): Steife Brise oder laues Lüftchen aus Europa?
Nomos
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Date
2020
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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1139314-2
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ZLB: R 687 ZB 7025
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RE
Abstract
Ein zentraler Teil des sog „Winterpakets" ist die am 11.12.2018 verabschiedete Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II). Die Richtlinie bildet auf europäischer Ebene den neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien und ersetzt insoweit die bislang geltende Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 23.4.2009 (RED I), die mit Wirkung zum 1.7.2021 aufgehoben wird. Bis zum 30.6.2021 muss die RED II von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt worden sein. Bei der Umsetzung verbleibt den Mitgliedstaaten die Wahl der Form und der Mittel. Mit dem Beitrag soll ein Überblick über die wesentlichen Inhalte der Richtlinie mit einem Schwerpunkt auf die Neuerungen gegeben werden sowie Ansätze für den Umsetzungsbedarf im deutschen Recht aufgezeigt werden.
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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
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4
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204-215