Die deutschen Klimaschutzgesetze im Vergleich.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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1139314-2
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ZLB: R 687 ZB 7025
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Abstract
Das kürzlich in Kraft getretene Bundesklimaschutzgesetz (KSG) gibt Anlass dazu, die bisherige nationale Klimaschutzgesetzgebung zu vergleichen. Die verbindliche Klimazielsetzung für 2030 in § 3 Abs. 1 KSG wird lediglich von „weichen" Soll-Bestimmungen in den Landesklimaschutzgesetzen flankiert. Das Bundesklimaschutzgesetz zeichnet sich gegenüber den Landesgesetzen durch eine größere Regelungstiefe aus. Der konzeptionelle Aufbau sowie das eingesetzte Instrumentarium zur Zielerreichung ist bei den sog. „Klirnaschutzgesetzen neuen Typs" sehr ähnlich. Im Detail ergeben sich jedoch Unterschiede, die im Beitrag aufgezeigt werden. Überlegungen zur rechtlichen Einordnung wichtiger Teilaspekte nehmen Verbindlichkeitsfragen in den Blick.
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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
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5
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262-272