Regionalpolitik und Finanzausgleich in der föderativen Zwölfer-Gemeinschaft.
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Date
1991
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DE
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SEBI: 92/3762
BBR: B 11 956
BBR: B 11 956
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Authors
Abstract
Der Staat kann über seine Infrastrukturpolitik wesentlich dazu beitragen, die Produktivität in schwachen Regionen zu erhöhen. Dem entspräche eine Art Agglomerationssteuer in den starken Regionen zur Internalisierung von sozialen Kosten (verteilungsorientierte Allokationspolitik). Verwendet man einen erweiterten Kostenbegriff, der neben den Ressourcenkosten auch die "Präferenzkosten" der Bereitstellung und Nutzung von Leistungen mit hohem Öffentlichguts-Charakter berücksichtigt, so lassen sich ökonomische Argumente für eine horizontale wie eine vertikale (Föderalismus) Gewaltenteilung herleiten. Berücksichtigt man ferner die gesellschaftlichen Wertvorstellungen zur gerechten Lastenverteilung (Leistungsfähigkeitsprinzip), so geht die Forderung nach interkollektiver gerechter Lastenverteilung in das Prinzip des Finanzausgleichs im engeren Sinne über. Nach diesen Überlegungen sollten in der EG die reichen Mitgliedstaaten die Nettozahler, die ärmeren die Nettoempfänger sein. Tatsächlich wirkt das EG-Finanzsystem jedoch regressiv. Wegen der großen Heterogenität der Präferenzen in der EG lassen sich die nationalen Steuersysteme nicht einfach integrieren. Eine progressiv gestaffelte Aufbringung der EG-Eigenmittel ließe sich aber über EG-Zuschläge zu den nationalen direkten Steuern erreichen. Sie zu erheben, müßte die EG eigene Steuerhoheit besitzen. - (n.Verf.)
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In: Die Auswirkungen des Binnenmarktes auf die Entwicklung der Regionen in der Europäischen Gemeinschaft.Hrsg.: F.Franzmeyer., Berlin:(1991), S.159-192, Abb.; Lit.
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Sonderheft. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung; 146