Kooperationspflichten im Versammlungsrecht. Unter besonderer Berücksichtigung sogenannter Großdemonstrationen.

Buschmann, Wolfgang
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1990

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SEBI: 92/1132

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DI
S

Abstract

Großdemonstrationen bieten für die nach dem Versammlungsgesetz zuständigen Behörden Probleme hinsichtlich der Erfüllung ihrer Ordnungsaufgaben und der Gewaltbewältigung. Im Zusammenhang mit der "Brokdorf-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts wurde das "Kooperationsmodell" entwickelt. Danach soll einer Kooperation zwischen den Demonstrationsveranstaltern und den Behörden Vorrang vor einem Demonstrationsverbot gegeben werden. Insbesondere besteht für den Veranstalterr die Obliegenheit (jedoch keine Pflicht, deren Nichtbefolgung geahndet würde), die Beeinträchtigungen von Drittinteressen zu minimalisieren, indem z. B. Provokationen unterlassen und Gewalttäter isoliert werden. Auch die Behörden sollen durch besonnenes Verhalten Eskalationen vermeiden. Dieses Kooperationsmodell muß nach Meinung des Autors in das Versammlungsgesetz aufgenommen werden, um sowohl die Versammlungsfreiheit als auch die Gewaltbewältigung effektiver zu gestalten. Eine Übersicht über die Demonstrationen von 1984 bis 1988 rundet die Arbeit ab. lil/difu

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Frankfurt/Main: Lang (1990), VII, 168 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1990)

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 12

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