Die Aufhebung des Verwaltungsaktes mit Doppelwirkung im Verwaltungsverfahren.
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SEBI: 92/2358
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Die Arbeit untersucht die Aufhebung des Verwaltungsaktes mit Doppelwirkung (auch Drittwirkung genannt) im Verwaltungsverfahren nach Pargr. 50 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und die einzelnen Voraussetzungen dieser Norm. Dieser Verwaltungsakt wendet sich an mindestens zwei Betroffene, wobei einer von ihnen belastet und einer begünstigt wird. Hauptanwendungsgebiete dieses Verwaltungsakts sind die Bereiche des öffentlichen Bau- und Nachbarrechts, der Anlagengenehmigung und des Sozialrechts. Die Pargr. 48, 49 VwVfG untersucht der Autor im Hinblick auf den Verwaltungsakt mit Doppelwirkung und die Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) ausführlich. Dabei werden die Rechtsbehelfe auf ihre Begründetheit (Vertrauensschutz) und ihre verfassungsmäßige Auslegung hin analysiert. Im Mittelpunkt steht Pargr. 50 VwfG. rebo/difu
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Verwaltungsakt, Aufhebung, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, Nachbarrecht, Anlagengenehmigung, Sozialrecht, Sozialwesen, Baurecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Frankfurt/Main: Lang (1992), XXIV, 185 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1991)
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Verwaltungsakt, Aufhebung, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, Nachbarrecht, Anlagengenehmigung, Sozialrecht, Sozialwesen, Baurecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Europäische Hochschulschriften. Reihe II, Rechtswissenschaft; 1211