Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen. Handreichung für die Kommunen in den fünf neuen Bundesländern.
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SEBI: 92/2285-4
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S
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Abstract
Die Personalhoheit - das Recht also, das für die eigenen Aufgaben notwendige Personal selbst auszuwählen - gehört zu den unentziehbaren Merkmalen kommunaler Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise vom 17. Mai 1990 haben die Städte, Kreise und Gemeinden hoheitliche Funktionen auf dem Personalsektor zuerkannt bekommen. Dies bedeutet, in eigener Zuständigkeit Grundsätze für Personalentscheidungen zu entwickeln und zu beschließen. Weil gerade zu einer im Aufbau befindlichen Kommunalverwaltung tüchtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unerläßlich sind, wurde die Arbeitshilfe "Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen" im Rahmen des Projektes "Hilfe zum Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern" der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände entwickelt. Sie soll dazu beitragen, die manchmal nur verstreut auffindbaren Rechtsvorschriften leichter zugänglich zu machen. difu
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Kommunalbediensteter, Arbeitsrecht, Dienstrecht, Personalwesen, Öffentlicher Dienst, Einigungsvertrag, Arbeitshilfe, Staat/Verwaltung, Gemeinde
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Berlin: (1991), 64 S.
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Kommunalbediensteter, Arbeitsrecht, Dienstrecht, Personalwesen, Öffentlicher Dienst, Einigungsvertrag, Arbeitshilfe, Staat/Verwaltung, Gemeinde
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Arbeitshilfe Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände; 4