Die Versorgung mit Kollektivgütern als ordnungspolitisches Problem.
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1991
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ZZ
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SEBI: 91/2256-4
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Zusammenfassung
In marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften kann man einen marktwirtschaftlichen Sektor und einen staatswirtschaftlichen Sektor unterscheiden. Ordnungspolitisch gesehen, sollte ersterer für die Versorgung mit Individualgütern, letzterer für die mit bestimmten Kollektivgütern zuständig sein. Für die Versorgung mit Individualgütern ist das wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundprinzip des umfassenden Strebens nach Konkurrenzpreisen aufgestellt worden, bezüglich des staatswirtschaftlichen Bereichs wird dagegen auch in normativen Analysen so getan, als hätte dieses Prinzip keine Bedeutung, denn für Kollektivgüter wie etwa die Infrastruktur wird meist als gleichsam natürlich eine Steuerfinanzierung befürwortet. Damit wird aber in Kauf genommen, daß keine Äquivalenz zwischen einer bestimmten Leistung der öffentlichen Hand und der Gegenleistung in Form von Steuerzahlungen besteht. In der vorliegenden Studie wird diesem ordnungspolitischen Problem der Versorgung mit Kollektivgütern nachgegangen. geh/difu
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Münster: (1991), 33 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge; 135