Die brasilianische Verfassung von 1988 und die Munizipien.
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SEBI: Zs 1505-31,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Abstract
Die Verfassung von 1988 regelt grundlegend neu die Stellung der Munizipien im staatlichen und politischen System Brasiliens. Sie führt in die politisch-administrative Ordnung neben Bundesstaat und Länder gleichberechtigt eine dritte Ebene, die der Munizipien, ein. Es wird die These vertreten, daß diese Änderung weit mehr als eine politisch-administrative Reform darstellt. Vielmehr sind die vorgenommenen Verfassungsänderungen eine konstitutionelle Voraussetzung für einen langwierigen, komplexen und tiefgreifenden Prozeß der Demokratisierung und Modernisierung der brasilianischen Gesellschaft. Begründet wird dies damit, daß die vorgenommenen Regelungen in das traditionelle, vordemokratische System "lokaler Macht" der brasilianischen Herrschaftseliten eingreifen und an der Basis der Gesellschafts ein konstitutionell garantiertes, dezentrales System demokratisch kontrollierter Macht zu errichten suchen. Abschließend wird daran erinnert, daß Verfassungsfragen Machtfragen sind und demzufolge der Eingriff in das trationelle Machtgefüge erhebliche soziale und politische Widerstände gegen die grundlegenden Absichten der Verfassung von 1988 provoziert. Dies läßt es zumindest fraglich erscheinen, ob die Verfassungsabsicht in einem absehbaren Zeitraum in den brasilianischen Munizipien Verfassungswirklichkeit wird, die das politische Handeln der Bürger und der Politiker bestimmen wird. difu
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Demokratisierung, Dezentralisation, Verwaltungsstruktur, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunalrecht, Recht, Verfassungsrecht
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 31(1992), H. 1, S. 41-55, Lit.
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Demokratisierung, Dezentralisation, Verwaltungsstruktur, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunalrecht, Recht, Verfassungsrecht