Die Wiedererrichtung der östlichen Bundesländer. Kritische Bemerkungen zu ihrem Zuschnitt.

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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003

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Zusammenfassung

Mit der Wiedervereinigung fielen auch die seit 1952 geltenden zentralistischen Verwaltungsstrukturen des SED-Regimes. Der rasche Ablauf der Ereignisse nach der Wende verhinderte eine sinnvolle Neuabgrenzung von Ländern; die fünf neuen Länder wurden in Anlehnung an die zuvor geltende Bezirksstruktur nach dem Vorbild der bis 1952 existierenden fünf Länder gebildet. Gemessen an der Größe der zehn westlichen Bundesländer wären drei neue Bundesländer gerechtfertigt gewesen. Zwei Länder hätten entstehen müssen, wenn auch im Westen die zuletz 1973 diskutierten Pläne für eine Verringerung der Länderzahl wiederaufgegriffen worden wären. Vier neue Länder - bei Auflösung des Landes Sachsen-Anhalt - wären bei einem sinnvollen Ausgleich alter Ansprüche zustande gekommen. Unter Berücksichtigung landsmannschaftlicher und historisch-kultureller Zusammenhänge wären bis zu acht neue Länder wünschenswert gewesen. Die aus raumordnerischer Sicht schwersten Fehler im Zuschnitt der neuen Länder sind: Die Aufteilung des mitteldeutschen Industrie-Reviers auf Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Rückgliederung von Altenburg und Schmölln nach Thüringen und die Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen, die die Lausitz auf zwei Länder aufteilt. - (Verf.)

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Raumforschung und Raumordnung, Köln 49(1991), H.5, S.279-286, Kt.; Tab.; Lit.

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