Nicht nur Platz für die Eisenbahn.
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1989
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ZZ
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IRB: Z 1588
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Zusammenfassung
Am 1.Januar 1990 wird eine Neufassung der Baunutzungsverordnung (Baunutz VO) in Kraft treten. Sie soll unter anderem einen Ausbau von Dachgeschoß- und Souterrain-Räumen zu Wohnräumen und Wohnungen ermöglichen, die zur Zeit noch anderen Zwecken dienen. Der Weg dazu wird dadurch eröffnet, daß nach der neuen Regelung "Aufenthaltsräume in anderen als Vollgeschossen nicht mehr bei der Ermittlung der Geschoßfläche mitgerechnet werden", was nur dann nicht gelten soll, wenn ein Bebauungsplan mit einer ausdrücklich entgegenstehenden Regelung vorliegt. (-z-)
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Schlagwörter
Ausbau , Keller , Dachgeschoss , Wohnung , Aufenthaltsraum , Änderung , Neufassung , Neufassung , Recht , Baunutzungsverordnung
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Trockenbau, 6(1989), Nr.10, S.36-38
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Stichwörter
Ausbau , Keller , Dachgeschoss , Wohnung , Aufenthaltsraum , Änderung , Neufassung , Neufassung , Recht , Baunutzungsverordnung