Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien im Bereich Wohnungsbaupolitik.
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Date
1991
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IRB: Z 462
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Authors
Abstract
Vorgestellt werden Ziele der Regierungsarbeit im Bereich der Wohnungspolitik für die 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Die durch den Truppenabbau freiwerdenden Grundstücke sollen vorrangig für den allgemeinen studentischen Wohnungsbau genutzt werden. Bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen sollen die Gemeinden zugleich Bauland für den dadurch entstehenden zusätzlichen Wohnungsbedarf bereitstellen. Die Mieter in bestehenden Verträgen sollen innerhalb von drei Jahren nur um 20 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, wenn die Ausgangsmiete die höchstzulässige Bewilligungsmiete im sozialen Wohnungsbau übersteigt. Dies gilt für fünf Jahre und nicht für Wohnungen, die nach dem 31.12.1980 fertiggestellt sind. Der Schutz vor überhöhten Mieten wird durch die Neuregelung des § 5 Wirtschaftsgesetz verstärkt. Die ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht um mehr als 20 % überschritten werden. In den neuen Bundesländern sollen die Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen unverzüglich auf die Miete umgelegt werden können. Alle Bundesländer sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Fehlbelegungsabgabe bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nach eigenen Ausführungsbestimmungen zu erheben. Eingegangen wird ferner auf die Erhöhung des Förderbetrages bei der Wohneigentumsförderung und auf die Privatisierung des ehemals volkseigenen Wohnungsvermögens in Ostdeutschland. (hb)
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Mitteilungen des Landesverbandes Bayererischer Bauingenieure (1991), Nr.3, S.87-89