Behördenauskunft über Emissionen und emissionsbegrenzende Auflagen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
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SEBI: 91/6145
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Zusammenfassung
"Die Gefahren für Bevölkerung, Natur oder Gebäude, welche durch betriebliche Emissionen, insbesondere Lärm und Luftschadstoffe, drohen, lassen sich nicht leugnen" (S. 1) und nehmen im Interesse der Öffentlichkeit immer mehr Raum ein. Insofern gewinnt auch das Bedürfnis nach Informationen über tatsächliche Emissionen von Verursachern (Schadstoffabgabe an die Umwelt) an Bedeutung. Die Frage, inwieweit die mit der Erfassung und Überwachung betrauten Verwaltungsbehörden Auskünfte an Dritte darüber erteilen können, dürfen oder müssen, wirft Probleme der Abwägung von Interessen der Auskunftsbegehrenden und der Verursacher auf. Diese divergierenden Interessen werden in der Arbeit auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Verwaltungsrechts analysiert. anj/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Emission, Emissionsminderung, Auflage, Behörde, Auskunft, Bundesimmissionsschutzgesetz, Messung, Überwachung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsschutz, Information, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Regensburg: (1991), 159, XXVIII S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1991)
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Emission, Emissionsminderung, Auflage, Behörde, Auskunft, Bundesimmissionsschutzgesetz, Messung, Überwachung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsschutz, Information, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt