Grundfragen zur TA Sonderabfall. Zum "Stand der Technik" als Rechtsbegriff im Sinne des Abfallgesetzes und im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
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1990
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SEBI: 91/3462
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Zusammenfassung
Inhalt der Arbeit sind die Probleme bei der rechtlichen Reglementierung technischer Sachverhalte zum Schutz der Umwelt am Beispiel der Technischen Anleitung Sonderabfall. Dabei geht es speziell um den Begriff "Stand der Technik" im Sinne des Pargr. 4 Abs. 5 Abfallgesetz und nach Pargr. 3 Abs. 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. In letztgenanntem Gesetz ist der Begriff "Stand der Technik" näher definiert. Daher geht die Autorin auf diese Definition und deren rechtliche Bedeutung ausführlich ein. Weiterhin werden das Verhältnis zwischen Technik und Recht sowie der Begriff Technik durchleuchtet und die Geltung der Verfassung in diesem Zusammenhang erläutert. Anschließend wird der "Stand der Technik" an vier Beispielsfällen konkretisiert (Bohr-, Schneid- und Schleiföle; Ölhaltiger Schleifschlamm; Filterstäube aus Sonderabfallverbrennungsanlagen; Öl-, Fett-, Wachsemulsionen). rebo/difu
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Bochum: (1990), L, 311 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bochum 1991)