Herkunft, Inhalt und Stellung des institutionellen Gesetzesvorbehalts. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Verwaltungsorganisationsrechts.

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SEBI: 91/3777

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Ausgangsfrage ist der Streit in der Verwaltungsrechtsliteratur, ob die Organisation der Verwaltung, das heißt die Einrichtung und Regelung der Tätigkeit von Verwaltungsbehörden oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts einem allgemeinen institutionellen Gesetzesvorbehalt unterliegt, ob also der Aufbau von Verwaltungsbehörden nur durch oder aufgrund von Parlamentsgesetzen herbeigeführt werden darf. Die Untersuchung des achten Abschnitts des Grundgesetzes (insbesondere Art. 87 GG) über die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung führt den Autor zu dem Ergebnis, daß es keine absolute Regelungskompetenz für das Parlament gibt. Wenn aber grundlegende Prinzipien der Staatsstruktur wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit usw. berührt sind, soll die Exekutive nicht entscheidungsberechtigt sein. anj/difu

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Gesetzesvorbehalt, Behörde, Verwaltungsorganisation, Organisationsrecht, Rechtsprechung, Parlament, Kompetenz, Regierung, Staatsverwaltung, Verfassungsgeschichte, Theorie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Berlin: Duncker und Humblot (1991), 361 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1991)

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Gesetzesvorbehalt, Behörde, Verwaltungsorganisation, Organisationsrecht, Rechtsprechung, Parlament, Kompetenz, Regierung, Staatsverwaltung, Verfassungsgeschichte, Theorie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Schriften zum öffentlichen Recht; 601