Zulässigkeits- und Zulassungsprobleme der Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze.
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SEBI: 91/1617
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Zusammenfassung
In dieser Arbeit geht es um die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nach Pargr. 90 Absatz I Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG), die auch als Jedermann-Klage bezeichnet wird, da jede Privatperson gegen die Verletzung ihrer Grundrechte klagen kann. Der Autor geht sehr ausführlich auf die notwendigen Voraussetzungen einer solchen Klage ein und verlangt deren eindeutige Bestimmung. Als Säulen der Zulässigkeitsprüfung werden die Beschwerdebefugnis und die Subsidiarität (nur hilfsweise anwendbar) der Normenbeschwerde bezeichnet, für die eine größere Transparenz gefordert wird. Die herkömmliche Auffassung, wonach das Rechtsschutzbedürfnis als selbständiges Zulässigkeitskriterium der Verfassungsbeschwerde zu prüfen ist, lehnt der Autor ab. rebo/difu
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Verfassungsbeschwerde, Normenkontrolle, Befugnis, Grundrecht, Subsidiaritätsprinzip, Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit, Zulassung, Recht, Verfassungsrecht
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Berlin: Duncker und Humblot (1990), 194 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1989)
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Verfassungsbeschwerde, Normenkontrolle, Befugnis, Grundrecht, Subsidiaritätsprinzip, Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit, Zulassung, Recht, Verfassungsrecht
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Schriften zum öffentlichen Recht; 591