Freistellung von der Altlastenhaftung. Leitfaden für Investoren, Unternehmen und Verwaltung in den neuen Bundesländern.

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SEBI: 91/6077
BBR: A 11 564

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Die Altlasten gehören in den neuen Bundesländern zu den großen Umweltproblemen. Nach einer ersten Erhebung geht das Bundesumweltministerium von 60.000 Altastenverdachtsflächen in Ostdeutschland aus, die untersucht und gegebenenfalls saniert werden müssen. Um Erwerber von Altanlagen in den neuen Ländern nicht für Umweltschäden verantwortlich zu machen, die sie nicht verursacht haben, wurde im Sommer 1990 im Umweltrahmengesetz der ehemaligen DDR, später im Einigungsvertrag und schließlich im sogenannten "Hemmnisbeseitigungsgesetz" festgelegt, daß Erwerber, Eigentümer oder Besitzer von Altanlagen und Grundstücken unter bestimmten Bedingungen von der Haftung für Altlasten freigestellt werden können. Die Freistellung muß von den Betroffenen bis zum 28. März 1992 beantragt werden. In diesem Leitfaden wird für alle Eigentümer, Besitzer und Erwerber von Altanlagen und Grundstücken dargestellt inwieweit Freistellungsmöglichkeiten bestehen. Anschriften der für die Freistellung zuständigen Behörden sowie ein Musterantrag zur "Freistellungsklausel" mit ausführlichen Erläuterungen machen diesen Ratgeber für alle unverzichtbar, die nicht für die Umweltsünden anderer zahlen wollen. Schließlich ist dieser Leitfaden mit einigen beispielhaften Freistellungsbescheiden auch eine wichtige Arbeitshilfe für die im Aufbau befindlichen Umweltverwaltungen der neuen Bundesländer. difu

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Altlast, Haftung, Freistellung, Umweltrecht, Einigungsvertrag, Übergangsregelung, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall

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Bonn: Economica (1991), XI, 154 S., Tab.; Lit.

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Altlast, Haftung, Freistellung, Umweltrecht, Einigungsvertrag, Übergangsregelung, Entsorgung, Versorgung/Technik, Abfall

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Unternehmenspraxis Umweltschutz; 2