Verfassungsrechtliche Aspekte eines vom Gesetzgeber angeordneten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie.
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SEBI: 91/5896
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DI
S
S
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Abstract
Die Untersuchung befaßt sich mit der rechtlichen Problematik, ob ein vom Gesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der Kernenergie mit dem Grundgesetz (GG) und den Vereinbarungen des EURATOM-Vertrages in Einklang stehen würde. Am Anfang zeigt der Autor die mittel- und langfristigen Folgen im Hinblick auf Stromversorgung und Gesundheit auf. Der zweite Teil behandelt die Fragen nach der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit, insbesondere nach dem Atomgesetz. Danach wird der Ausstieg auf politischer und Bundesebene untersucht. Im Bereich der Länder werden die Kompetenzen des Planungs-, Raumordnungs- und Energierechts, hier vor allem die landesweite Flächensperrung für Atomkraftwerksstandorte angesprochen. Nach (der kaum überzeugenden) Meinung des Autors ist zum einen der Gesetzgeber durch Art. 74 Nr. 11a GG an die (friedliche) Nutzung der Kernenergie gebunden und würde bei Ausstieg gegen diesen Artikel verstoßen, zum anderen wäre die Gesundheit durch die dann steigenden Schadstoffemissionen aus fossil befeuerten Kraftwerken so stark gefährdet, daß Art. 2 Absatz 2 GG verletzt würde. rebo/difu
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Atomenergie, Ausstieg, Grundrecht, Gesetzgebungskompetenz, Kraftwerk, Subvention, Gemeindeunternehmen, Wirtschaftspolitik, Raumordnung, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Energie, Recht, Atomrecht
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Frankfurt/Main: Lang (1990), XLII, 180 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989)
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Atomenergie, Ausstieg, Grundrecht, Gesetzgebungskompetenz, Kraftwerk, Subvention, Gemeindeunternehmen, Wirtschaftspolitik, Raumordnung, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Energie, Recht, Atomrecht
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 999