Die Rechtsstellung des Subunternehmers bei Einflußnahmen des Bauherrn auf seine Werkleistung.
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1990
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SEBI: 91/5992
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Zusammenfassung
Im deutschen Werkvertragsrecht ist es dem Bauunternehmer (d.h. dem Generalunternehmer) erlaubt, weitere Unternehmer zu beauftragen (Subunternehmer), die ihrerseits einen Teil des Bauwerks errichten. Dabei geht der Autor auf die Probleme der Beziehungen und Ansprüche zwischen Bauherrn und Subunternehmer (Sub) ein, vor allem auf die nicht ausreichenden vertraglichen Ansprüche zwischen General- und Subunternehmer, um den Interessen des Sub gerecht zu werden; zum Beispiel, wenn der Generalunternehmer zahlungsunfähig ist oder außenstehende Dritte dem Sub Nachteile zufügen. Die Arbeit will all die Situationen herausfinden, in denen der Sub durch Kontakt mit dem Bauherrn beeinträchtigt werden könnte, bzw. ob dabei Ansprüche des Sub bestehen. Die Form des Sub wird definiert und von anderen Unternehmereinsatzformen abgegrenzt sowie die wirtschaftliche Stellung des Sub beschrieben. Auf dieser Grundlage erfährt die schweizerische und französische Situation eine Darstellung. Weiterhin wird das deutsche Recht auf die tatsächlich bestehende Verbundenheit des Sub mit dem Bauherrn untersucht. rebo/difu
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Schlagwörter
Bauherr , Bauunternehmer , Subunternehmer , Werkvertrag , Zivilrecht , Bauvertrag , VOB/B , Rechtsprechung , Bebauung , Rechtsvergleichung , Baurecht , Recht , Allgemein
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Freiburg: (1990), XXIII, 262 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1989)
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Stichwörter
Bauherr , Bauunternehmer , Subunternehmer , Werkvertrag , Zivilrecht , Bauvertrag , VOB/B , Rechtsprechung , Bebauung , Rechtsvergleichung , Baurecht , Recht , Allgemein