Altlasten. Abschätzung des Gefährdungspotentials.
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1991
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Zusammenfassung
Sanierungsziele sind mit Hilfe einer Gefährdungsabschätzung und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden so festzulegen, dass das verbleibende Restrisiko für Mensch und Umwelt unbedenklich ist. Eine pauschale Standortbewertung mit rein substanzbezogenen Grenzwerten ist nicht zu empfehlen, weil in vielen Fällen das damit verbundene Aufwand/Nutzen-Verhältnis ungünstig ist. Das fallspezifische Gefährdungspotential - entscheidende Grundlage auch für die Wahl der Sanierungsmaßnahmen - hängt von der Menge und Toxizität der abgelagerten Stoffe sowie von standortspezifischen Faktoren ab. (-y-)
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 109(1991), Nr.46, S.1104-1106, Abb.;Lit.