Privates Umwelthaftungsrecht und öffentliches Gefahrenabwehrrecht.
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1991
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ZZ
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SEBI: 91/4608
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RE
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Abstract
Die gegenseitige Durchdringung des privaten Umwelthaftungsrechts und des öffentlichen Gefahrenabwehrrechts ist in den vergangenen Jahren zu einem zunehmend gewichtigen Schwerpunkt des allgemeinen Umweltschutzrechts geworden.Das Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes am 1.Januar 1991 hat dem Thema zusätzliche Bedeutung und besondere Aktualität verliehen.Der Beitrag geht den Problemen der Verschränkung der genannten beiden Teilrechtsgebiete nach.Dabei stehen die Ausstrahlungswirkung öffentlichrechtlicher Genehmigungen auf die Entstehung privatrechtlicher Ansprüche einerseits und die Bedeutung privatrechtlicher Risikozuweisungen für den polizeirechtlichen Verursachungsbegriff andererseits im Vordergrund der Überlegungen. difu
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Heidelberg: C.F.Müller (1991), VIII, 50 S., Lit.