Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach dem Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch.
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Abstract
Anders als das BauGB, das nur Regelungen für die Altfälle früherer städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen enthält, sieht das Maßnahmengesetz zum BauGB als Teil des Wohnungsbauerleichterungsgesetzes vom 17.Mai 1990 die zeitlich befristete Wiedereinführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme als Planungsinstrument vor.Die Geltungsdauer beträgt in den alten Bundesländern bis Ende Mai 1995, in den neuen Bundesländern bis Ende 1997.Der Beitrag beschreibt die Intentionen und Regelungen, vor allem die Festlegungsvoraussetzungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB-Maßnahmengesetz.Dabei werden auch Vergleiche mit den früher nach Städtebauförderungsgesetz gültigen Regelungen gezogen.Neu hinzugekommen ist die Innenentwicklungsmaßnahme zur städtebaulichen Neuordnung.Als Anpassungsgebiet können angrenzende Bereiche einbezogen werden.Der Beitrag geht auf die Fragen der Gebietsabgrenzung, der förmlichen Festsetzung sowie auf die Abwägungsproblematik ein, die sich im Zusammenhang mit der erleichterten Möglichkeit zur Enteignung im Entwicklungsbereich ergibt.(wb)
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Keywords
Entwicklungsmaßnahme, Planungsziel, Planungsinstrument, Planungsablauf, Bodenverkehr, Enteignung, Abwägung, Satzung, Festlegung, Baugesetzbuch, BauGB-Maßnahmengesetz, Wohnungsbauerleichterungsgesetz, Entwicklungsbereich, Stadt, Recht, Bundesbaugesetz
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 14(1991), Nr.3, S.91-97, Lit.
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Entwicklungsmaßnahme, Planungsziel, Planungsinstrument, Planungsablauf, Bodenverkehr, Enteignung, Abwägung, Satzung, Festlegung, Baugesetzbuch, BauGB-Maßnahmengesetz, Wohnungsbauerleichterungsgesetz, Entwicklungsbereich, Stadt, Recht, Bundesbaugesetz