Emissionsgrenzwerte durch Bebauungsplan, hier flächenbezogener Schalleistungspegel. Abwägung der Lärmbelastung für ein bereits vorbelastetes Wohngebiet durch ein neues Gewerbegebiet. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, VGH München.
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IRB: Z 1585
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Abstract
1. § 9 I Nr. 24 BBauG/BauGB gestattet nicht die Festsetzung von Emissionsgrenzwerten durch einen flächenbezogenen Schalleistungspegel. Derartige Festsetzungen können aber nach § 1 IV Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 BauNVO 1977/1990 getroffen werden. 2. Die tatsächliche Vorbelastung eines Wohngebiets durch Immissionen eines außerhalb des Gebiets gelegenen bestandsgeschützten Gewerbebetriebs entbinden die Gemeinde bei der Planung eines neu anzulegenden, der Wohnbebauung benachbarten Gewerbegebietes nicht von der Pflicht, die besondere Schutzbedürftigkeit der Wohnbebauung in die Abwägung einzubestellen. 3. Im Rahmen einer gerechten Abwägung können die Orientierungswerte der DIN 18005 zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebietes als Orientierungshilfe herangezogen werden. 4. Eine Überschreitung der Orientierungswerte um 5 dBA kann das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. (-z-)
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Keywords
Bebauungsplan, Festsetzung, Immissionsschutz, Lärmemission, Grenzwert, Lärmpegel, Wohngebiet, Gewerbegebiet, Gewerbebetrieb, Bestandsschutz, Vorbelastung, Abwägung, Richtwert, Rechtsprechung, Zumutbarkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung
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Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.4, S.151-154
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Bebauungsplan, Festsetzung, Immissionsschutz, Lärmemission, Grenzwert, Lärmpegel, Wohngebiet, Gewerbegebiet, Gewerbebetrieb, Bestandsschutz, Vorbelastung, Abwägung, Richtwert, Rechtsprechung, Zumutbarkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung