Neue Baurichtlinien des Landes Brandenburg. Vorläufige Richtlinie zur Förderung des Neu- sowie des Aus- und Umbaues von Miet- und Genossenschaftswohnungen (MietwohnungsbauR).

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IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4

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Abstract

Hauptaufgabe der staatlichen Wohnungspolitik ist die Schaffung neuen, zusätzlichen Wohnraums für breite Schichten der Bevölkerung zu sozialverträglichen Mieten. Das Land Brandenburg fördert deshalb mittels dieser Richtlinie den Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie die Schaffung neuen Wohnraums durch Aus- und Umbau von Gebäuden. In Verbindung mit der Mietwohnungsbau-Richtlinie gelten die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1991, die vor allem städtebauliche und bautechnische Anforderungen neben den einzelnen Verfahrens- und Darlehensvoraussetzungen enthalten. Im Wortlaut werden die Bestimmungen zu Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger, Regelungen zur Miethöhe, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, Antrag, Bewilligung und Auszahlung sowie Inkrafttreten wiedergegeben. (hg)

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Keywords

Mietwohnung, Wohnungsbauförderung, Neubau, Ausbau, Umbau, Miethöhe, Richtlinie, Genossenschaftswohnung, Rechtsgrundlage, Empfänger, Zuwendung, Recht, Wohnung

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Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 42(1991), Nr.14, S.356-357

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Mietwohnung, Wohnungsbauförderung, Neubau, Ausbau, Umbau, Miethöhe, Richtlinie, Genossenschaftswohnung, Rechtsgrundlage, Empfänger, Zuwendung, Recht, Wohnung

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