Die Freistellung von der Altlastenhaftung gemäß Artikel 1 § 4 III URG, als Instrument des Risikomanagements beim Grundstückserwerb in den neuen deutschen Bundesländern. Zugleich Anmerkungen zur Interpretation von Artikel 1 § 4 III URG.

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Abstract

Im Bereich der neuen Bundesländer wird mit etwa 30.000 Fällen von Bodenverunreinigungen durch Altlasten gerechnet. Um das mit einem Grundstückserwerb mit dem Ziel gewerblicher Nutzung verbundene Risiko zu mindern, sehen das Umweltrahmengesetz, der Einigungsvertrag und das Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen die Möglichkeit zur Freistellung von der öffentlich-rechtlichen Haftung des Erwerbers vor. Sie nehmen Bezug auf die Altlastenfreistellungsklausel des Artikel 1 § 4 III des URG. Der Beitrag beschreibt den Regelungsinhalt, die materiellen und formalen Anspruchsvoraussetzungen und geht auf Schwierigkeiten der Interpretation ein, die sich zum Beispiel bei der nach der neuen Fassung des URG auch möglichen privatrechtlichen Haftungsfreistellung ergeben. Abschließend werden die Gesichtspunkte zusammengefasst, die ein Grundstückserwerber gewerblicher Grundstücke beachten sollte, um in den Genuß der Haftungsfreistellung zu gelangen. (wb)

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Keywords

Gewerbebetrieb, Bodenverunreinigung, Umweltschaden, Haftung, Grunderwerb, Grundstücksrecht, Umweltschutzrecht, Gewerbefläche, Altlast, Haftungsausschluss, Haftungsvoraussetzung, Freistellung, Umweltrahmengesetz, Umweltschutzrecht

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In: Baurecht, 22(1991), Nr.3, S.265-278, Lit.

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Gewerbebetrieb, Bodenverunreinigung, Umweltschaden, Haftung, Grunderwerb, Grundstücksrecht, Umweltschutzrecht, Gewerbefläche, Altlast, Haftungsausschluss, Haftungsvoraussetzung, Freistellung, Umweltrahmengesetz, Umweltschutzrecht

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