Amtspflichten einer Gemeinde in bezug auf altlastenverdächtige Grundstücke.
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IRB: Z 57
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Abstract
Der Autor beantwortet folgende Fragen: Wer hat die Baugenehmigung herbeizuführen? Was ist ein Schadenersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung? Welche Amtspflichten haben die Amtsträger einer Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes? Besteht bei Aufstellung von Bebauungsplänen auch eine Amtspflicht hinsichtlich der Standsicherheit von Bauwerken? Muß die Gemeinde bei Aufstellung des Bebauungsplanes Gefahren durch Altlasten aufklären? Wer ist anspruchsberechtigter "Dritter" im Sinne des Amtshaftungsrechtes? Was ist Voraussetzung des Amtshaftungsanspruches des Dritten? Kann auch ein Bauträger anspruchsberechtigter "Dritter" sein? Welchen Schaden aus der Amtspflichtverletzung haben die Gemeinden zu erstatten? (-z-)
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Keywords
Gemeinde, Grundstück, Bebauungsplanung, Amtshaftung, Schadenersatz, Bebauungsplan, Bauträger, Bauherr, Altlast, Altlastensanierung, Amtspflicht, Amtspflichtverletzung, Rechtsprechungsübersicht, Recht, Umwelt
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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 44(1990), Nr.7, S.55-57
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Gemeinde, Grundstück, Bebauungsplanung, Amtshaftung, Schadenersatz, Bebauungsplan, Bauträger, Bauherr, Altlast, Altlastensanierung, Amtspflicht, Amtspflichtverletzung, Rechtsprechungsübersicht, Recht, Umwelt