Das Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Emissions- und Immissionsgrenzwerte.
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SEBI: 91/1574
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Zusammenfassung
Ziel des schweizerischen Umweltschutzgesetzes (USG) von 1985 ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und -räume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen und die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten. Die Arbeit untersucht die konkrete Ausgestaltung des Vorsorgeprinzips im USG und in anderen umweltrelevanten Gesetzen. Die wichtigsten Instrumente der Vorsorge sind die Emissionsbegrenzung und die Immissionsgrenzwerte. Daneben werden die Vorsorgeaspekte der Umweltverträglichkeitsprüfung gesondert betrachtet. In der Schweiz wird das Zusammenwirken von Emissions- und Immissionsgrenzwerten im Bereich der Luftreinhaltung konsequenter angewandt als bei der Lärmbekämpfung. Prinzipiell birgt das System der Grenzwerte auch Gefahren, denn es vermittelt eine "Scheingewißheit" über komplexe Kausalverläufe und deren Kontrollierbarkeit. kmr/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltschutzrecht, Vorsorgeprinzip, Bundesimmissionsschutzgesetz, Emission, Emissionsgrenzwert, Immission, Immissionsgrenzwert, Grenzwert, Umweltverträglichkeitsprüfung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Frankfurt/Main: Helbing und Lichtenhahn (1989), XXVI, 117 S., Lit.(jur.Diss.; Bern 1989)
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Umweltschutzrecht, Vorsorgeprinzip, Bundesimmissionsschutzgesetz, Emission, Emissionsgrenzwert, Immission, Immissionsgrenzwert, Grenzwert, Umweltverträglichkeitsprüfung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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