Instrumente des Umweltrechts der früheren DDR.
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1991
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SEBI: 91/3858
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Die Veröffentlichung gibt die Vorträge von Wissenschaftlern und Praktikern aus der früheren DDR anläßlich einer Tagung wieder, die am 28./29. Juni 1990 stattfand. Sie stand unter dem Titel "Instrumente des Umweltrechts in beiden deutschen Staaten". Nach Art. 9 des Einigungsvertrages gilt insbesondere solches DDR-Recht fort, das in der Bundesrepublik Deutschland nicht bundesrechtlich regelbar oder geregelt ist. Aus diesem Grunde bleiben vor allem wasser- und naturschutzrechtliche Regelungen der früheren DDR - im bundesrechtlichen Rahmen - bis zum Erlaß anderen Rechts durch die neuen Bundesländer vorläufig in Kraft. Das DDR-Umweltrecht wird zur Beurteilung früherer Rechtslagen wichtig bleiben. difu
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Berlin: Springer (1991), VIII, 99 S.
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Ladenburger Kolleg