Den Gebietsentwicklungsplan für das Ruhrgebiet geschrieben 1965 - 21 Jahre später neu gelesen.
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1987
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SEBI: 91/1342-4
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Zusammenfassung
Fast ein Vierteljahrhundert ist es her, daß der damalige Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) unter maßgeblicher Beteiligung des Autors einen Gebietsentwicklungsplan für das Ruhrgebiet vorgelegt hat. Dieser Plan ist fast zu einem Mythos geworden. Er festigte den guten nationalen und internationalen Ruhm des SVR. Die regionalen Grünzüge dieses Planes (leider nicht die der Realität) sind für Planer in ganz Europa zum Vorbild geworden. Viele Fachleute waren seinerzeit an der Erstellung dieses Gebietsentwicklungsplanes beteiligt. Sie alle glaubten an die Planbarkeit der Raumentwicklung im Ruhrgebiet. Zweifellos war dieser Plan auch eine wichtige Leitlinie für die "kommunale Flächennutzungsplanung" der Ruhrgebietsstädte. Doch die Planer unterschätzten die Macht der "Stadtbarone" und ihrer politischen Gremien, die dem Gebietsentwicklungsplan nur solange die Treue hielten, bis lokale Belange davon nicht berührt wurden. Die kommunale Planungshoheit hatte im Konfliktfall meist Vorrang. Dieser Gebietsentwicklungsplan aus dem Jahr 1965, der hier rückblickend betrachtet wird, war der letzte Regionalplan, den der SVR erarbeitet hat. Es war der letzte Plan, der das gesamte Ruhrgebiet umfaßte. Die derzeit für das inzwischen "gebietsplanerisch" dreigeteilte Ruhrgebiet gültigen Pläne wurden bereits von den Regierungspräsidenten in Münster, Düsseldorf und Arnsberg erstellt. difu
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Dortmund: (1987), 12 S., Abb.
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Serie/Report Nr.
Arbeitspapier; 37