Erhaltungssatzung Ochsenkopf. Prüfung der Erforderlichkeit zum Erlaß einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.

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SEBI: 90/5334-4

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Ziel dieser Untersuchung ist es, für das Wohngebiet Ochsenkopf in Heidelberg zu prüfen, ob der Erlaß einer Milieuschutzsatzung nach Pargr. 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sinnvoll und erforderlich ist, um die Zusammensetzung der dortigen Wohnbevölkerung und den Quartiercharakter zu erhalten. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung dieser Pilotstudie für die mögliche Ausweisung anderer Quartiere als Erhaltungsgebiete, wird eingehend auf die Rechtsproblematik und Kriterienauswahl eingegangen. Die Arbeit ist deshalb in zwei Komplexe unterteilt: (A) Allgemeine rechtliche und methodische Beurteilung von Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen) und (B) Beurteilung der Erforderlichkeit zum Erlaß einer Milieuschutzsatzung im Ochsenkopf. Die Studie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem immer stärker ins Blickfeld rückenden wohnungsmakrtpolitischen Problemhintergrund: der zunehmenden Verknappung von preiswertem Wohnraum in Städten. geh/difu

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Schlagwörter

Wohngebiet, Erhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung, Wohnbevölkerung, Bevölkerungsstruktur, Stadtstruktur, Wohnungsmarktpolitik, Wohnungswesen

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Heidelberg: (1989), ca. 70 S., Tab.

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Wohngebiet, Erhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung, Wohnbevölkerung, Bevölkerungsstruktur, Stadtstruktur, Wohnungsmarktpolitik, Wohnungswesen

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Veröffentlichungen zur Stadtentwicklung und Statistik